Rechtsanwalt     Yilmaz Öndemir

Links/Infos


Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

 

Allgemein zu Rechtsanwaltsgebühren:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/

 

Aktuelle Bundesarbeitsgerichtsentscheidungen (der letzten 5-6 Jahre):

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bag&Art=en

 

Kurzgefasste Neue Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Arbeitsecht finden Sie hier:

http://www.agarbeitsrecht.de/

 

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes seit dem Jahr 2000:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288

 

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit 1998 finden Sie hier:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Entscheidungensuche_Formular.html;jsessionid=E2A2B80C5191AF5AC33A5616C567BFBC.2_cid393?language_=de

 

Europäische Gerichtshof:

 

Kopftuchverbot am Arbeitsplatz:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=188852&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

oder

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/kopftuchverbot-am-arbeitsplatz-ist-europarechtskonform_76_404204.html

Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Sie wollen als (natürliche) Person berechtigterweise eine andere Person oder Firma (Unternehmen) verklagen, aber können sich die Kosten (Gerichts- und/oder Rechtsanwaltskosten) nicht leisten, dann sind Sie in Deutschland nicht hilflos, sondern haben eventuell die Möglichkeit diese Kosten mit Hilfe der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu decken. Wann Sie Anspruch auf die Gewährung von PKH und VKH haben, können sie auf folgendem Link nachlesen: www.sozialleistungen.info/themen/prozesskostenhilfe.html

 

Beratungshilfe/Beratungsschein

In der Bundesrepublik Deutschland wird gewährleistet, dass auch Personen mit geringerem Einkommen, sich von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl beraten und sogar von diesem außergerichtlich vertreten lassen können. Personen, die ihren Lebensunterhalt lediglich mit Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2 (ALG II / Hartz IV),  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder lediglich mit geringem Renteneinkommen oder Ähnlichem bestreiten können, haben in den meisten Fällen einen Anspruch auf Beratungshilfe. Wann die Voraussetzungen für den Erhalt eines Beratungsscheins (vom zuständigem Amtsgericht) vorliegen, welche Kosten dann gedeckt sind und wo dieser beantragt werden kann, könnt Ihr auf der folgenden Webseite lesen:  www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html

 


Doch wie können beispielsweise ALG II Empfänger eine solche fachgerechte Rechtsberatung finanzieren?

Personen, die die anfallenden Kosten für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht (beispielsweise die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung) haben gemäß § 1 BerhG (Beratungshilfegesetz) die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe zu beantragen.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html

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